ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Marke „der Gartenberater“

der Richard Eiterer KG, Magdalenaweg 22, A-6511 Zams,

Telefon: +43 (0) 5442-64064, Telefax: +43 (0) 5442-64064-6, mail: info (at) gruenprofi.at

LG Innsbruck, FN 227156 d, UID Nr.: ATU 55040805, GF Richard Eiterer

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Landeck

Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich

1.      Geltung, Vertragsabschluss

1.1    Die Richard Eiterer KG (im Folgenden „Gartenberater“ genannt) erbringt ihre Leistungen unter der Marke „der Gartenberater“ ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Gartenberater und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind sowohl auf Rechtsbeziehung mit Unternehmern als auch auf mit Privatpersonen anwendbar.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Gartenberater schriftlich bestätigt werden.

1.3    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Gartenberater ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Gartenberater bedarf es nicht.

1.4    Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote von dem Gartenberater sind freibleibend und unverbindlich.

2.       Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde den Gartenberater vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Gartenberater dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Gartenberater treten der potentielle Kunde und der Gartenberater in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2    Der potentielle Kunde anerkennt, dass der Gartenberater bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3    Das Konzept untersteht in seinen schriftlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Gartenberater ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4    Das Konzept enthält darüber hinaus relevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Gartengestaltungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Gestaltungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.

3.5    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von dem Gartenberater im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Gestaltungsideen außerhalb des eigenen Gartens oder Außenanlage wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6    Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von dem Gartenberater Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Gartenberater binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Gartenberater dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Gartenberater dabei verdienstlich wurde.   

3.8    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei dem Gartenberater ein.

4.      Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in einer Auftragsbestätigung durch den Gartenberater, die der Kunde als anerkannt per Email bestätigt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Gartenberater. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Gartenberater.

4.2    Alle Leistungen des Gartenberater (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Pläne, Kopien, Farbausdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird dem Gartenberater zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Gartenberater wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Pläne etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Gartenberater haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Gartenberater wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Gartenberater schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Gartenberater bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Gartenberater hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.      Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1    Der Gartenberater ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Der Gartenberater wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftrages aus wichtigem Grund.

6.      Termine

6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von dem Gartenberater schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Gartenberater aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Gartenberater berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich der Gartenberater in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Gartenberater schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.      Vorzeitige Auflösung

7.1    Der Gartenberater ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)      die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)      der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)      berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Gartenberater weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Gartenberater eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Gartenberater fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.      Honorar

8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Gartenberater für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Gartenberater ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von über € 1.000,–, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist der Gartenberater berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2    Das Honorar versteht sich je nach Vereinbarung als Netto-Honorar oder Brutto-Honorar mit der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Gartenberater für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3    Alle Leistungen des Gartenberater, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Gartenberater erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4    Kostenvoranschläge des Gartenberater sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von dem Gartenberater schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Gartenberater den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Gartenberater – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Gartenberater die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Gartenberater begründet ist, hat der Kunde dem Gartenberater darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist der Gartenberater bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Gartenberater, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Gartenberater zurückzustellen.

9.      Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von dem Gartenberater gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Gartenberater.

9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der üblichen Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem  Gartenberater die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Gartenberater sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist der Gartenberater nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Gartenberater für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Gartenberater aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von dem Gartenberater schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.    Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen des Gartenberater, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Pläne, Konzepte, Fotos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Gartenberater und können von dem Gartenberater jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Kunde darf die Leistungen des Gartenberater ausschließlich in seinem Garten oder seiner Außenanlage nutzen. Der Erwerb von weiteren Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Gartenberater bedarf einer eigenen schriftlichen Vereinbarung. Nutzt der Kunde außerhalb der genehmigten Örtlichkeiten bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des Gartenberater, oder verwertet diese, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Gartenberater, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gartenberater und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Der Gartenberater ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen des Gartenberater, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Gartenberater erforderlich. Dafür steht der Gartenberater und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4  Für die Nutzung von Leistungen des Gartenberater, für die der Gartenberater konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, und für die das geforderte Honorar bezahlt ist, steht dem Kunden in seiner Örtlichkeit die Nutzung zu, ohne dass die Zustimmung des Gartenberater notwendig ist.

10.5  Der Kunde haftet dem Gartenberater für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter  Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11.    Kennzeichnung

11.1  Der Gartenberater ist berechtigt, auf allen erstellten Unterlagen auf den Gartenberater und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2  Der Gartenberater ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.    Gewährleistung

12.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Gartenberater, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Gartenberater zu. Der Gartenberater wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Gartenberater alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Gartenberater ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Gartenberater mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Gartenberater gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13.    Haftung und Produkthaftung

13.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Gartenberater und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Gartenberater ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2  Jegliche Haftung des Gartenberater für Ansprüche, die auf Grund der von dem Gartenberater erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Gartenberater seiner  Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Gartenberater nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Gartenberater diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach einem Jahr. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14.    Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Gartenberater und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1  Erfüllungsort ist der Sitz des Gartenberater. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Gartenberater die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2  Als Gerichtsstand (Der Gerichtsstand müsste in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit vereinbart werden) für alle sich zwischen dem Gartenberater und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Gartenberater sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Gartenberater berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.